Lohn & GAV
Mindestlöhne in der Reinigungsbranche 2026 (GAV Deutschschweiz)
Aktualisiert: 18. Juli 2026 · GAV 2026–2029 · Reinigungsbranche Deutschschweiz
Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Reinigung Deutschschweiz legt für die Jahre 2026–2029 verbindliche Mindest-Stundenlöhne je Tätigkeitsbereich fest. Dieser Artikel zeigt die aktuell gültigen Ansätze ab 1. Januar 2026, wie sich Stufe I und Stufe II unterscheiden, was gelernte Fachkräfte verdienen und wie sich der Stundenlohn auf einen Monatslohn umrechnen lässt.
Aktualitätshinweis: Die unten aufgeführten Löhne gelten ab 1. Januar 2026 (GAV 2026–2029) und werden periodisch angepasst. Massgeblich ist immer die offizielle, aktuell gültige Lohntabelle der ZPK Reinigung (zpk-reinigung.ch) bzw. des GAV — prüfen Sie dort vor jeder Lohnfestsetzung den aktuellsten Stand.
Mindest-Stundenlöhne ab 1.1.2026
Die folgenden Bruttostundenlöhne gelten als Basislöhne, ohne Ferien- und Feiertagsentschädigung (siehe Abschnitt weiter unten):
| Kategorie | Stufe I (Basis) | Stufe II (mit GAV-Ausbildungskurs) |
|---|---|---|
| Unterhaltsreinigung | CHF 21.40 | CHF 22.90 |
| Spezialreinigung | CHF 23.40 | CHF 24.90 |
| Spitalreinigung | CHF 21.85 | CHF 23.35 |
| Fahrzeugreinigung | CHF 23.20 | CHF 24.70 |
Stufe I und Stufe II: der Unterschied
Stufe I ist der Basislohn ohne Zusatzqualifikation. Stufe II gilt für Mitarbeitende mit absolviertem GAV-Ausbildungskurs und liegt in allen vier Kategorien durchgängig CHF 1.50 pro Stunde über Stufe I. Der Kurs lohnt sich also unmittelbar in einem höheren Stundenlohn.
Gelernte Fachkräfte: EBA und EFZ
Für ausgebildete Gebäudereiniger:innen gelten eigene Monatslöhne bei einem Vollzeitpensum (100 %):
| Eidgenössisches Berufsattest (EBA) | CHF 4'200.– / Monat |
| Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) | CHF 4'700.– / Monat |
Vom Stundenlohn zum Monatslohn
Um einen Stundenlohn mit einem Monatslohn bei 100 % zu vergleichen, rechnet der GAV mit pauschal 182 Arbeitsstunden pro Monat:
Stundenlohn × 182 = Monatslohn (100 %)
Rechenbeispiel für die Unterhaltsreinigung, Stufe I:
| Stundenlohn | CHF 21.40 |
| × 182 Stunden | CHF 3'894.80 / Monat |
Basislohn ist nicht der effektive Lohn
Die oben genannten Sätze sind reine Basislöhne. Bei Mitarbeitenden im Stundenlohn kommen zwei weitere Zuschläge on top dazu, die separat auf der Lohnabrechnung ausgewiesen werden müssen:
- Ferienentschädigung: je nach Ferienanspruch 8.33 % oder 10.64 % des Stundenlohns (siehe Ferienentschädigung im Stundenlohn).
- Feiertagsentschädigung: 1.5 % in der Unterhaltsreinigung bzw. 3.6 % in Spezial-, Spital- und Fahrzeugreinigung (siehe Feiertagsentschädigung im Stundenlohn).
Der tatsächlich ausbezahlte Stundenansatz liegt also spürbar über dem hier gelisteten Basislohn.
Keine regionalen Lohnzonen in der Deutschschweiz
Anders als im GAV Reinigung der Westschweiz gibt es in der Deutschschweiz keine regional gestaffelten Mindestlöhne — die oben genannten Sätze gelten schweizweit innerhalb des Deutschschweizer Geltungsbereichs einheitlich, unabhängig vom Kanton.
Allgemeinverbindlichkeit (AVE): Für wen gilt der Mindestlohn?
Der GAV Reinigung Deutschschweiz ist allgemeinverbindlich erklärt (AVE). Das bedeutet: Er gilt für alle Reinigungsbetriebe der Deutschschweiz und deren Mitarbeitende — auch für Teilzeit- und Aushilfskräfte, und unabhängig davon, ob der Betrieb einem Arbeitgeberverband angehört. Einen Gesamtüberblick über den GAV (13. Monatslohn, Ferien, Feiertage, Vollzugskostenbeitrag) finden Sie unter GAV Reinigung Deutschschweiz im Überblick.
Ohne Gewähr: Diese Informationen sind nach bestem Wissen aufbereitet und entsprechen dem Stand vom 1.1.2026 (GAV 2026–2029). Massgeblich ist immer die aktuell gültige Lohntabelle der ZPK Reinigung bzw. des GAV. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.
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Häufige Fragen
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