Kalkulation
Stundenverrechnungssatz in der Reinigung kalkulieren
Aktualisiert: 18. Juli 2026 · Reinigungsbranche Schweiz
Viele Reinigungsfirmen orientieren sich bei der Preisbildung zu stark am Stundenlohn der Mitarbeitenden — und kalkulieren sich damit langfristig knapp oder sogar defizitär. Der Betrag, der einer Reinigungskraft pro Stunde ausbezahlt wird, ist nur ein Baustein der tatsächlichen Kosten. Bis daraus ein tragfähiger Verrechnungssatz gegenüber dem Kunden wird, kommen Lohnnebenkosten, Lohnzuschläge, nicht-verrechenbare Stunden, Gemeinkosten und eine Marge hinzu. Dieser Artikel zeigt die Rechenlogik dahinter — als Methodik, nicht als verbindliche Preisvorgabe.
Warum der Verrechnungssatz deutlich über dem Stundenlohn liegt
Der Bruttolohn ist nur der Ausgangspunkt. Ein Betrieb trägt zusätzlich Sozialabgaben, ist verpflichtet, Ferien-, Feiertags- und 13.-Monatslohn-Zuschläge einzurechnen, bezahlt Zeit, die beim Kunden nicht direkt verrechenbar ist (Wegzeiten, Rüstzeiten, Leerläufe), und muss Material, Maschinen, Fahrzeuge, Administration, Versicherungen und Software finanzieren. Erst wenn all diese Positionen im Verrechnungssatz stecken, deckt der Umsatz die tatsächlichen Kosten — und erst danach bleibt überhaupt Raum für eine Marge.
Die sechs Kostenbausteine
1. Bruttolohn
Ausgangspunkt ist der vertraglich vereinbarte Bruttostundenlohn der Reinigungskraft. In der Deutschschweiz gelten dafür branchenübliche Mindestlöhne nach GAV — Details und aktuelle Ansätze finden Sie unter Mindestlöhne in der Reinigungsbranche.
2. Lohnnebenkosten des Arbeitgebers
Zusätzlich zum Bruttolohn zahlt der Arbeitgeber Sozialabgaben: AHV/IV/EO, ALV, Unfallversicherung (UVG, Berufs- und Nichtbetriebsunfall), berufliche Vorsorge (BVG) sowie kantonale Familienausgleichskassen-Beiträge (FAK). In der Praxis wird dafür oft ein grober Pauschalaufschlag auf den Bruttolohn kalkuliert — die genaue Höhe hängt von Kanton, Kasse, Alter der Mitarbeitenden und BVG-Plan ab und ist daher keine feste Prozentzahl, sondern muss je Betrieb aus den effektiven Ansätzen der eigenen Versicherer und Ausgleichskasse ermittelt werden.
3. Lohnzuschläge
Wer im Stundenlohn beschäftigt ist, hat Anspruch auf separat auszuweisende Zuschläge, die Ferien, Feiertage und den 13. Monatslohn abgelten:
- Ferienentschädigung: 8.33 % (4 Wochen) bzw. 10.64 % (5 Wochen) — siehe Ferienentschädigung im Stundenlohn.
- Feiertagsentschädigung: 1.5 % bzw. 3.6 % je nach Tätigkeitsbereich — siehe Feiertagsentschädigung im Stundenlohn.
- 13. Monatslohn: 8.33 % zusätzlich, sofern vertraglich oder gemäss GAV geschuldet.
4. Produktive vs. bezahlte Stunden
Nicht jede bezahlte Stunde lässt sich beim Kunden verrechnen. Wegzeiten zwischen Einsätzen, Rüstzeiten für Material und Maschinen, Leerläufe zwischen Aufträgen sowie bezahlte Ferien- und Krankheitstage gehen zulasten der Lohnkosten, ohne dass ihnen ein Ertrag gegenübersteht. Der Verrechnungssatz der produktiven Stunden muss diese nicht-produktive Zeit mittragen — je tiefer der Anteil produktiver Stunden an den bezahlten Stunden, desto höher muss der Verrechnungssatz pro produktiver Stunde ausfallen, um dieselben Gesamtkosten zu decken.
5. Gemeinkosten
Dazu zählen Reinigungsmittel und Verbrauchsmaterial, Maschinen (Anschaffung, Unterhalt, Ersatz), Fahrzeuge und Transport, Administration (Planung, Lohnbuchhaltung, Fakturierung), Versicherungen (Betriebshaftpflicht u. a.) sowie Software und weitere Infrastruktur. Diese Kosten fallen unabhängig vom einzelnen Einsatz an und müssen über alle verrechneten Stunden verteilt werden.
6. Gewinnmarge
Erst nach Deckung aller obigen Kosten kommt die Marge dazu — der Betrag, der dem Unternehmen als Gewinn bzw. als Reserve für Investitionen, Risiken und Wachstum bleibt. Ohne eingerechnete Marge deckt der Umsatz im besten Fall die Kosten, das Unternehmen erwirtschaftet aber keinen Ertrag.
Rechenlogik: ein illustratives Beispiel
Die folgende Tabelle zeigt beispielhaft, wie sich die Bausteine zu einem Verrechnungssatz addieren. Die verwendeten Prozentsätze für Lohnnebenkosten, Gemeinkosten und Marge sind frei gewählte Illustrationswerte zur Veranschaulichung der Methodik — keine empfohlenen oder branchenüblichen Werte. Die tatsächlichen Ansätze unterscheiden sich von Betrieb zu Betrieb erheblich.
| Position | Illustrativ |
|---|---|
| Bruttolohn (Basis) | CHF 25.00 / Std. |
| + Lohnnebenkosten Arbeitgeber (Beispiel-Aufschlag) | + CHF 3.75 |
| + Lohnzuschläge (Ferien, Feiertage, 13. Monatslohn, Beispiel-Aufschlag) | + CHF 3.00 |
| = Effektive Lohnkosten pro bezahlter Stunde | CHF 31.75 |
| ÷ Anteil produktiver Stunden (Beispiel: 85 %) | = CHF 37.35 / produktive Std. |
| + Gemeinkosten-Anteil (Beispiel) | + CHF 7.00 |
| = Selbstkosten pro verrechenbarer Stunde | CHF 44.35 |
| + Gewinnmarge (Beispiel: 12 %) | + CHF 5.30 |
| = Stundenverrechnungssatz | ≈ CHF 49.65 |
Wichtig ist nicht die konkrete Endzahl, sondern die Reihenfolge der Rechenschritte: Erst der volle Lohnkosten-Block, dann die Korrektur um den Anteil produktiver Stunden, dann Gemeinkosten, erst zuletzt die Marge. Wird ein Baustein übersprungen oder unterschätzt — insbesondere der Anteil nicht-produktiver Stunden — kalkuliert sich ein Betrieb systematisch zu knapp.
Ohne Gewähr: Diese Rechenlogik dient der Veranschaulichung einer Kalkulationsmethodik und ersetzt keine betriebswirtschaftliche oder rechtliche Beratung. Die verwendeten Beispielzahlen sind frei gewählt und stellen weder eine Preisempfehlung noch eine Marktüblichkeit dar. Die tatsächliche Kalkulation ist immer betriebsindividuell — abhängig von Lohnstruktur, Versicherungsansätzen, Auslastung, Gemeinkosten und Marktumfeld — und liegt in der alleinigen Verantwortung des jeweiligen Unternehmens. Dieser Artikel stellt keine Preisabsprache dar und ist nicht als solche zu verstehen.
Timean zeigt, ob der kalkulierte Satz aufgeht
In den Auswertungen sehen Sie die effektiven Lohnkosten pro Einsatz und die Marge (Ertrag − Lohnkosten) je Liegenschaft — so lässt sich der kalkulierte Stundensatz laufend mit der Praxis abgleichen.
Häufige Fragen
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